So verachtenswert die Dauerausstellung und die Person Hermann auch ist, so ärgerlich finde ich die hier im Blog immer wieder auftauchenden falschen Gesetzesinterpretationen. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Tat der Volksverhetzung. Um den öffentlichen Frieden zu stören, muss schon deutlich mehr passieren, als Plakate aufzustellen.
Siehe auch unter III 3. bei http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-10/index.php?sz=7